Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2025
Sonstiges
28.01.2025
Sonstiges
05.02.2024
Sonstiges
07.07.2022
Eröffnungen
04.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
11.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.08.2019 bis zum 31.12.2019
11.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.08.2019 bis zum 31.12.2019
12.09.2019
Neueintragungen